BIM UND RECHTSSICHERHEIT

RECHTSSICHERHEIT FÜR IHRE BIM-PROZESSE

Die Verwirklichung der BIM-Methode erfordert die Zusammenarbeit zwischen allen Projektbeteiligten. Genau daraus resultieren die vielen positiven Effekte.

Doch auch Risiken entstehen, wenn man z.B. Bereiche wie das Urheberrecht oder die Sicherung des eigenen geistigen Eigentums außer Acht läßt und in BIM-Projekten nicht klar Verantwortlichkeiten und Abläufe definiert. Die umfassende Digitalisierung der Baubranche und das Zusammenarbeiten in Projektteams an unterschiedlichen Standorten – auch weltweit – , das Vernetzen von Kompetenzen – dauerhaft oder temporär- erfordern einen neuen Blick auf rechtliche Aspekte und das Schaffen von angepaßten, zeitgemäßen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wir beraten Sie in Kooperation mit Fachleuten des Informationstechnologierechts zu allen Fragen der Rechtssicherheit Ihrer BIM-Projekte.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung
und Offenlegung (GeschGehG)

Bislang gab es unterschiedliche Ansätze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Europäischen Union bzw. dem EWG. Diese wurden durch die Richtlinie (EU 2016/943) mit einer Umsetzungsfrist bis 09.06.2018 vollharmonisiert.
In Deutschland ist mangels bisheriger Umsetzung eine unmittelbare Anwendungswirkung zu bejahen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird in Deutschland bisher durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das BGB geregelt. Letzter legislativer Bearbeitungsstand ist der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 18.07.2018, welche im März 2019 vom Kabinett gebilligt wurde.

Am 18. April 2019 als Gesetz erlassen

Am 21. März 2019 nahm der Bundestag den Entwurf für das GeschGehG an. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf am 12. April 2019 zu. Am 18. April 2019 wurde das Gesetz als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung erlassen.

Das Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnis-Schutzgesetzes (GeschGehG) ist für die Unternehmen in BIM-Projekten von großer Bedeutung (beinhaltet Modelle, Pläne, Berechnungen, …).

bcs::®system V 3.0 ist ein geeignetes Werkzeug, um die Anforderungen des „GeschGehG“ umzusetzen!“

Das per download bereitgestellte Handout zum „GeschGehG“ benennt folgende Inhalte:

1. Status quo
2. Avisierte Änderungen durch das GeschGehG‐E / Warum bedarf es einer Regelung?
3. Besondere Änderungen durch das GeschGehG‐E – Reverse Engineering
4. Pflicht zum Vorhalten von angemessenen Schutzmaßnahmen
5. Verpflichtende Klassifizierung von Informationen
6. Vertragliche Mindestmaßnahmen

 

Weitere Quelle:
Wikipedia: Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

 

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